keine-Trasse-an-Wohngebieten in Grossroehrsdorf
Keine Stromtrasse direkt an unseren Wohngebieten !
Die geplante 380-kV-Leitung („Elbe-Oberlausitz-Leitung“) sorgt in Großröhrsdorf
zu großem Widerstand.
Bürgerinitiativen und die Stadt kritisieren den viel zu geringen Abstand zur Wohnbebauung und fordern alternative Trassenführungen.
Wir setzen uns für eine verantwortungsvolle Planung der geplanten Höchstspannungsleitung im Raum Großröhrsdorf ein. Dabei geht es nicht darum, den Netzausbau grundsätzlich zu verhindern. Wir fordern vielmehr eine Trassenführung, die Mensch, Natur und Lebensqualität stärker berücksichtigt.
Die derzeit diskutierte Variante würde die Leitung in unmittelbare Nähe bestehender Wohngebiete bringen. Viele Anwohner machen sich Sorgen um die Auswirkungen auf ihre Wohnqualität, die Entwicklung unserer Stadt und den Schutz der umliegenden Naturflächen.
Deshalb engagieren wir uns gemeinsam für mehr Transparenz, bessere Alternativen und einen fairen Dialog mit allen Beteiligten.
bestehende 110 KV Hochspannungsleitung
geplante 380 KV
Wohnbebauung Mischgebiet / Neubauernsiedlung
Grenze Gewerbegebiet / Kaufland
Abstand 30-68 Meter zu bestehender Wohnbebauung !
Unsere Forderungen auf einen Blick
Größerer Abstand zur Wohnbebauung !
Wohnhäuser und Familien dürfen nicht unnötig belastet werden !
Prüfung alternativer Trassen-Erdkabelverlegung !
50 Herz realisiert seine Gewinne, mit den Wertverlusten unserer Grundstücke !

Schutz von Natur und Landschaft
Die wertvollen Natur- und Erholungsräume rund um Großröhrsdorf müssen erhalten bleiben.
Transparente Bürgerbeteiligung
Die Bevölkerung muss frühzeitig und nachvollziehbar eingebunden werden.
Faire Abwägung aller Interessen
Technische, ökologische und menschliche Aspekte müssen gleichermaßen berücksichtigt werden.
MDR-Sendung vom 12.06.2026
Leitungen zur Höchstspannungs-Wechselstrom-Übertragung, die in den allermeisten Fällen zum Transport von elektrischer Energie in Deutschland verwendet werden, können im Falle eines Neubaus als Freileitung oder im Rahmen von Pilotprojekten als Erdkabel errichtet werden (§ 4 BBPlG). Demgegenüber sind bei der Höchstspannungs-Gleichstrom-Übertragung bei einem Abstand zu Wohngebäuden von weniger als 400 Metern im Geltungsbereich eines Bebauungsplans oder im unbeplanten Innenbereich bzw. weniger als 200 Metern im Außenbereich Erdkabelleitungen vorgesehen und Freileitungen – mit wenigen Ausnahmen – verboten (§ 3 Abs. 4 BBPlG).
-Die gesetzlichen Grenzwerte für die elektrischen und magnetischen Felder müssen an allen Orten des dauerhaften Aufenthalts nicht nur eingehalten werden, es besteht darüber hinaus noch ein Minimierungsgebot: Bei der Errichtung neuer oder wesentlichen Änderung bestehender Hochspannungsleitungen müssen die nach dem Stand der Technik bestehenden Möglichkeiten ausgeschöpft werden, um die von der jeweiligen Anlage ausgehenden Felder zu minimieren.
Impressum:
Olaf Höhne
Pulsnitzer Str.10b
01900 Großröhrsdorf
Tel: 035952 429043
o.hoehne@t-online.de
die Anwohner aus Großröhrsdorf
Bauernsiedlung | Neubauernsiedlung Pulsnitzer Str. | Gemeindebusch | Krohnberg Bretnig
